Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebiete
Jetzt sind offensichtlich die 26 Eigentümer in den Wasserschutzgebieten zur Dichtigkeitsprüfung bis zum 31.12.2015 aufgefordert worden. Wir beantragen die Übernahme der Prüfkosten für alle 26 im gesamten Stadtgebiet….

Herrn Bürgermeister
Michael Stickeln
Bahnhofstr.28
34414 Warburg

Betreff: Dichtigkeitsprüfung in Wasserschutzgebieten
Bezug: Unser Antrag vom 6.09.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stickeln,

unser obiger Antrag wurde in der Ratssitzung vom 18.10.2011 an die Gesellschaftsversammlung der
Stadtwerke verwiesen und dort ablehnend entschieden.
Wir hatten im obigen Antrag darauf verwiesen, das einzelne Städte in NRW sogar einzelne Bundesländer
die Prüfung und deren Kosten sehr unterschiedlich handhaben.

Die Verordnung zur Selbstüberwachung NRW vom 17.10.2013 sagt nichts über eine Kostenregelung aus.

Jetzt sind offensichtlich die 26 Eigentümer in den Wasserschutzgebieten zur Dichtigkeitsprüfung bis zum
31.12.2015 aufgefordert worden.
Die seinerzeit erlassene Satzung hat der Rat in seiner Sitzung am 11.08.2015 aufgehoben.
Diese ist wegen des Landesgesetzes NRW nicht mehr nötig.
Die Kosten verbleiben bei den Eigentümern!
Die Bürger Union hat sich einmal die Situation in Nörde angesehen. Hier liegen 13 der insgesamt 26 Grundstücke des Stadtgebietes.
In diesen Häusern wohnen 17 Menschen!

Sollte sich bei der Hälfte der Häuser ein Kanalschaden herausstellen, so sind schon 6 Betroffene unter
Generalverdacht mit unvertretbaren Kosten belastet.

Die Wasserschutzverordnung Nörde von 2013 insbesondere die Düngeschutzverordnung §6 Nr.1 bis 5 ist in vielen Dingen zu locker und unüberprüfbar:
1) Nr.3 Beratungsempfehlung der Landwirtschaftskammer
2) Nr.4 Selbstüberprüfung in Eigenverantwortung alle 5 Jahre durch den Landwirt selbst, wo bitte bleibt die Kontrolle ?
3) Nach Nr.27.4 ist in der Zone 1 Tierhaltung verboten, diese Zone ist nach der beigefügten Karte allenfalls ca.200 qm groß und durch Schaf und Pferdehaltung in der angrenzenden Zone 3 bewirtschaftet.
Uns ist es unverständlich, dass die Tierexkremente und die zulässige Gülledüngung der Zone 3 die Zone 1 (Brunnenbohrung) nicht erreichen sollen.
Die Zone 3 wird in weiten Teilen insbesondere bis unmittelbar an die betroffenen Häuser heran mit Gülle gedüngt.
Die Bodenproben der Landwirte müssen bis 1 m Tiefe entnommen werden, etwa der Tiefe der Hausanschlüsse.

Die Hausgrundstücke „Lange Ricke „ durchfliest diagonal ein offener sehr stark Wasser führender Graben, aus dem großen Ackerbereich Richtung Engar teilweise noch mit Drainage versehen.
In diesem Gebiet ist volle mineralische und Gülledüngung zulässig. Bei Starkregen staut sich das Wasser im unteren Teil wegen zu kleiner Abflussrohre unter der Straße Watersloh.

Wir sind der Meinung, das eine enorm größere Gefahr von den äußeren Umständen als von den 17 Bewohnern der betroffenen Häuser ausgeht.

Wir beantragen einen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung der Situation in Nörde zu beauftragen.

Wir beantragen die Übernahme der Prüfkosten für alle 26 im gesamten Stadtgebiet befindlichen Grundstücke.

Nach unserer Info gibt es ca. 6400 Hausgrundstücke im Stadtgebiet und als Solidargemeinschaft
geht das saubere Trinkwasser uns alle an!

Wir bitten darum diesen Antrag zeitnah im Rat und Aufsichtsrat KUW und Stadtwerke zu beraten.

Warburg, den 29.08.2015

Fraktion Bürger Union